Rechtliches

Im Haftpflichtschadenfall haben Sie laut § 249 BGB das Recht einen unabhängigen Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadenhöhe zu beauftragen. Für diese Kosten muss die Versicherung des Schadenverursachers aufkommen.

Kostenvoranschläge sind dazu ungeeignet, da sie keinen beweissichernden Charakter haben und die merkantile Wertminderung sowie andere Schadenersatzansprüche nicht ermittelt werden.

Nur im Kaskoschadenfall ist die Versicherung weisungsbefugt hinsichtlich der Beauftragung des Sachverständigen.

Wozu brauchen Sie im Haftpflichtschadenfall ein unabhängiges Gutachten?

- um Ihre Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend zu machen

- um die Reparaturkosten zu ermitteln

- um den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln (Wert des Fahrzeugs vor Schadeneintritt)

- um den Restwert zu ermitteln (Wert des Fahrzeugs in beschädigtem Zustand)

- um eine Beweissicherung durchzuführen 

- um ggf. eine merkantile Wertminderung festzustellen und deren Höhe zu ermitteln

um ggf. den Nutzungsausfall festzustellen und dessen Höhe zu ermitteln

Wir rechnen im Haftpflichtschadenfall direkt mit der Versicherung des Schädigers ab!

Unser Sachverstand entscheidet über die Qualität Ihres Gutachtens!

Bei der Begutachtung Ihres Fahrzeuges gehen wir mit äußerster Sorgfalt vor. Wir nehmen uns alle erforderliche Zeit für das Wichtige, durch strukturierte Arbeitsabläufe und neueste Technologie vermeiden wir andererseits unnötige Zeitverluste - so verbinden wir fachliche Präzision mit vorbildlicher Termingenauigkeit. Diese sind wesentliche Voraussetzungen für die Qualität des Ergebnisses.

Mit bewährtem Sachverstand erstellen wir Gutachten für alle Arten von Kraftfahrzeugen. Wir begleiten unsere Auftraggeber durch die gesamte Abwicklung des Auftrags und stehen Ihnen jederzeit gern beratend zur Verfügung.